AdA-Schein — Ausbildereignungsprüfung
Damit ein Unternehmen als Ausbildungsbetrieb auftreten konnte, soll mindestens ein Mitarbeiter seine Ausbildungsfertigkeiten nachgewiesen haben. Dafür bereiten wir die zukünftigen Ausbilderinnen und Ausbilder in verschiedenen Branchen vor.
Die Ausbildereignungsprüfung ist eine Prüfung, in der künftige Ausbilderinnen und Ausbilder ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen und damit den Anforderungen des Paragraf 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) gerecht werden. Sie umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. In 180 Minuten müssen rund 70 Fragen beantwortet werden und mindestens 50% der maximal möglichen Punkte erreicht werden — dann gilt die Prüfung als bestanden.
Ausbilderinnen und Ausbilder ohne Meisterprüfung müssen in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen. Je nach Ausbildungsberuf liegt die Berechtigung zum Ausbilden junger Menschen auch mit erreichtem Fachschul- oder Hochschulabschluss vor.
Die AdA-Prüfung beruht auf der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) — deswegen wird der Ausbilderschein auch AEVO-Schein genannt. Umgangssprachlich nennt man es auch AdA-Schein, da diese Qualifizierungsmaßnahme auch Ausbildung der Ausbilder genannt wird.