Berufskraftfahrer-Qualifikation — beschleunigte Grundqualifikation zum EU-BKF für Güterkraft- & Personenverkehr
Für Fahrten im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine Grundqualifikation sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Die Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein.
Die nach Landesrecht zuständige Behörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit folgenden Einträge aus:
- Erwerb der Grundqualifikation
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung
- Schlüsselzahl 95
Eine zusätzliche Grundqualifikation wird für folgende Fälle benötigt:
- Beförderungen im Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 bis CE erforderlich ist
- Beförderungen im Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1 bis DE erforderlich ist
Die Grundqualifikation kann man entweder durch das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen IHK-Prüfung, oder durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft in Fachbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerben, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die beschleunigte Grundqualifikation kann durch die Teilnahme am Unterricht bei einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte und das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen IHK-Prüfung erworben werden.
Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation werden jeweils bezogen auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen erworben. Legt zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht vor, kann im Rahmen des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nur unter Begleitung eines Fahrlehrers geführt werden. Dabei muss das Fahrzeug den Anforderungen eines für die Fahrerausbildung zugelassenen Fahrzeugs genügen.