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Berufskraftfahrer-Qualifikation — beschleunigte Grundqualifikation zum EU-BKF für Güterkraft- & Personenverkehr

Für Fahrten im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr müssen die Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine Grundqualifikation sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.

Die Weiterbildungsbescheinigungen müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation müssen vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ein.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis mit folgenden Einträge aus:

Eine zusätzliche Grundqualifikation wird für folgende Fälle benötigt:

Die Grundqualifikation kann man entweder durch das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen IHK-Prüfung, oder durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. zur Fachkraft in Fachbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerben, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Die beschleunigte Grundqualifikation kann durch die Teilnahme am Unterricht bei einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte und das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen IHK-Prüfung erworben werden.

Grundqualifikation und beschleunigte Grundqualifikation werden jeweils bezogen auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen erworben. Legt zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht vor, kann im Rahmen des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nur unter Begleitung eines Fahrlehrers geführt werden. Dabei muss das Fahrzeug den Anforderungen eines für die Fahrerausbildung zugelassenen Fahrzeugs genügen.

Beschleunigte Grundqualifikation

Für die beschleunigte Grundqualifikation bieten wir einen Lehrgang innerhalb von 4 Wochen mit 130 Theorie-Stunden (je 7 Stunden pro Tag) und 10 Fahrstunden à 45 min (insgesamt 450 Minuten) an.

Basiswissen LKW und BUS

Spezialwissen LKW

  • Ladungssicherung
  • Vorschriften für den Güterverkehr
  • Beitrag zu einem positiven Image des Unternehmens
  • Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung

Spezialwissen BUS

  • Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
  • Sicherheit der Ladung
  • Vorschriften für den Personenverkehr
  • Beitrag zu einem positiven Image des Unternehmens
  • Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung

38 Stunden Umsteiger-Kurs

Zusätzlich bieten wir einen reduzierten 38-stündigen Umsteiger-Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation an. Dieser wird beim Wechsel von Personenverkehr auf Güterverkehr verlangt.

35 Stunden Theorie-Kurs je 7 Stunden am Tag (1 Woche)
+ 3 Fahrstunden à 60 min (insgesamt 180 Minuten)

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