Ausbildung für B197 Automatikregelung
Legst Du praktische Fahrprüfung für die Klasse B (PKW) auf einem Fahrzeug mit Automatikschaltung ab, dann darfst Du auch die Autos mit Schaltgetriebe fahren, nur wenn die beide Bedingungen erfüllt sind:
- Nach der praktischen Grundausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug gemacht werden.
- Die Fahrtauglichkeit muss dann in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen und die Beschränkung auf die Automatik-Fahrzeuge wird aufgehoben.