Berufskraftfahrer-Weiterbildung für die Schlüsselzahl 95 (Code 95)
Weiterbildungsmodule 1-5 nach BKrFQG
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet alle zu gewerblichen Zwecken tätigen Fahrer/innen der Klassen C1, C und D1, D eine Weiterbildung mit insgesamt 35 Stunden à 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren. Diese Weiterbildung wird in 5 Module aufgeteilt.
Nach Abschluss der Weiterbildung bekommen Schulungsteilnehmer die Teilnahmebescheinigungen. Auf Grund dieser Teilnahmebescheinigungen wird ein Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis mit der Kennzahl 95 ausgestellt.
Die Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
Wir bieten die Module ganzjährig jeweils samstags an. Es besteht auch die Möglichkeit, diese an einzelnen Tagen unter der Woche oder zusammenhängend an 5 Tagen zu besuchen.